Die Kreislaufwirtschaft dürfte bald von günstigeren Rahmenbedingungen profitieren. Derzeit läuft nämlich eine Revision des Umweltschutzgesetzes mit dem Ziel, sie verstärkt zu fördern. Diese Revision, die zurzeit von der Umweltkommission des Nationalrats behandelt wird, übernimmt mehrere Punkte des Gegenvorschlags zur Initiative für eine Grüne Wirtschaft, der 2016 vom Parlament abgelehnt wurde. Es kommen sogar zusätzliche Massnahmen hinzu. Nach monatelanger Arbeit hat die Kommission den Entwurf in die Vernehmlassung geschickt und wird ihn voraussichtlich im Dezember dem Nationalrat vorlegen.
Eine erfreuliche Bandbreite an Massnahmen
Die Revision sieht eine Vielzahl von Massnahmen vor. Zunächst soll der Begriff der Abfallbeseitigung auf Tätigkeiten ausgeweitet werden, die eine Wiederverwendung von Materialien und Produkten ermöglichen, wie beispielsweise Kontrolle, Reinigung, Reparatur oder Verarbeitung. Dies wird es ermöglichen, dass diese Tätigkeiten finanziell gefördert werden. Die Verwertung von Materialien sollte nun Vorrang vor der Verwertung von Abfällen in Müllverbrennungsanlagen haben. Bestimmte Materialien werden als vorrangig genannt, so Zink, Kupfer, Blei, Aushub- und Abraummaterial, Phosphor und kompostierbare Abfälle. Die Sammlung von Abfällen durch private Akteure sollerleichtert werden, eine Massnahme, die in Richtung einer erweiterten Herstellerverantwortung geht.
Der Bund könnte darüber hinaus Anforderungen für das Inverkehrbringen bestimmter Produkte festlegen, so in den Bereichen Lebensdauer, Reparatur- und Wartungsmöglichkeiten (beispielsweise bei Ersatzteilen), Wiederverwertungs- und Wiederverwendungsmöglichkeiten oder mit dem Ziel, bestimmte Schadstoffe auszuschliessen. Er könnte in bestimmten auch Fällen die Verwendung von "sauberen", recycelten oder zirkulären Materialien verlangen oder als letztes Mittel sogar bestimmte Produkte mit einmaliger oder kurzer Nutzungsdauer verbieten. Der Baubereich sollte besonders betroffen sein, und die öffentlichen Körperschaften sind dazu aufgerufen, in diesem Bereich mit gutem Beispiel voranzugehen. Schliesslich sind Massnahmen zur Förderung von Innovationen vorgesehen, insbesondere über Austausch- und Beratungsplattformen sowie öffentlich-private Partnerschaften (Innovation Green Deals). Hier könnten innovative Geschäftsmodelle oder Produkte getestet werden, die durch die aktuellen Rahmenbedingungen nicht abgedeckt sind. Damit könnte unter anderem abgeschätzt werden, ob gesetzliche Anpassungen nötig sind.
Wenige Auflagen und Lücken beim Monitoring
Viele dieser Massnahmen sind lediglich als Möglichkeiten für den Bundesrat formuliert., Das bedeutet, dass er sie nicht automatisch konkretisieren wird. Der Text ist insgesamt wenig verbindlich und spricht häufig von Verhältnismässigkeit sowie davon, dass freiwilligen Massnahmen der Wirtschaft Vorrang eingeräumt werden sollen. Die Prioritäten sind nicht immer klar, obwohl die Kreislaufwirtschaft, um eine starke Wirkung zu erzielen, Massnahmen fördern sollte, die so früh wie möglich ergriffen werden, insbesondere die Verringerung des Materialeinsatzes und das Ökodesign (refuse, reduce und rethink). Schliesslich enthält der Entwurf weder genaue Ziele noch ein Bewertungssystem mit Indikatoren.
Eine Revision in der geplanten Form wäre jedoch trotz dieser Mängel ein sehr grosser Fortschritt im Vergleich zur aktuellen Situation. Daher sollte man sich schon jetzt darauf freuen und vor allem den weiteren Verlauf des parlamentarischen Prozesses aufmerksam verfolgen.
"Dieser Entwurf zur Förderung der Kreislaufwirtschaft ist erfreulich, da er viele konkrete Massnahmen enthält. Allerdings sind viele davon wenig verbindlich. Der weitere politische Prozess wird entscheidend sein, ebenso die Umsetzung."
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